Hauswirtschaftliche Versorgung
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse.
Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet:
- - Einkaufen
- - Reinigen der Wohnung
- - Spülen
- - Wechseln und waschen der Kleidung
Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen selbst oder im Rahmen des Bezuges von Pflegesachleistungen (auch als Kombinationsleistung) von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Es ist aber auch möglich die hauswirtschaftliche Versorgung über den Entlastungsbetrag (125 € monatlich) abzurechnen, sodass Ihr Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Wichtig!
Der Umfang des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfes ist mitentscheidend für die Gewährung eines Pflegegrades.
Er ergibt gemeinsam mit der Dauer der Grundpflege die Gesamtpflegezeit!
Ihr Team der Häuslichen Kranken- und Altenpflege Hergen Bremer