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Entlastungsbetrag

Allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1 stehen monatlich Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro zu.

Diese Leistungen können für Leistungen der Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulanten Pflege und für Leistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

 Werden diese 125 Euro in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, können sie in den weiteren Monaten genutzt werden. Werden die Leistungen im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, können diese im ersten Halbjahr des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden.

Beispiel: Herr M. (Pflegegrad 2) wohnt zu Hause und hat mit seinem Pflegedienst Entlastungsleistungen vereinbart. Er kann diese im November und Dezember aufgrund einer Krankenhausbehandlung nicht in Anspruch nehmen (je Monat 125 Euro = 250 Euro). Somit stehen ihm im ersten Halbjahr des Folgejahres zusätzlich 250 Euro für Entlastungsleistungen zur Verfügung.

 Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung, die der Pflegedienst (eigentlich) dem Kunden in Rechnung stellen müsste, um diese zu bezahlen und von der Pflegekasse zurückzufordern. Wir haben aber die Möglichkeit über ein entsprechendes Formular (Abtretungserklärung) direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, ohne dass der Pflegebedürftige die Rechnung zu bezahlen hat.

 Der Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat ist für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen einzusetzen und kann nicht dem Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen ausgezahlt werden.

 Angebote für den Entlastungsbetrag sind:

  • Tagespflege (Bezahlung der Unterkunft und Verpflegung)
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen zugelassener Pflegedienste (keine körperbezogene Pflegemaßnahmen)
  • Betreuungsangebote in der Häuslichkeit
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sollten Sie weitere Fragen zum Entlastungsbetrag haben oder interessiert sein diese Leistungen über eine unserer Einrichtungen in Anspruch nehmen zu wollen, rufen Sie uns gerne unter 04731-93860 an.

Wir beraten Sie ausführlich und stellen mit Ihnen den Antrag bei den Pflegekassen.

 

Ihr Team der Häuslichen Kranken- und Altenpflege Hergen Bremer


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