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Pflegebedürftig. Was nun?

 

Wann ist Pflegebedürftigkeit gegeben?

Laut Gesetz kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten auftreten. Definiert sind dieses Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe durch andere Personen angewiesen sind.  Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (voraussichtlich mindestens sechs Monate) bestehen.

Wo können Pflegeleistungen beantragt werden?

Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse (befindet sich bei der Krankenkasse) gestellt werden. Die Antragstellung kann zunächst telefonisch, auch durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte, erfolgen, wenn diese dazu bevollmächtigt werden. Sobald der Antrag der Pflegekasse vorliegt, beauftragt diese den medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz: MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und dem daraus resultierenden Pflegegrad.

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage.

Pflegegrade

Seit dem 1. Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die bisherigen 3 Pflegestufen. Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Die Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Siehe hierzu auch: Kundeninformationen -> Ansprüche bei Pflegegraden 2017

Wer leistet die Hilfe?

Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen müssen. Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, muss ein geeignetes Pflegeheim gefunden werden. Dies sind Fragen, für deren Beantwortung Sie sich Zeit und kompetente Beratung nehmen müssen. Beschäftigte können künftig bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Wer sich mehr Zeit nehmen und erst einmal um den pflegebedürftigen Angehörigen kümmern möchte, kann Pflegezeit in Anspruch nehmen: bis zu sechs Monate unbezahlt.

Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter 04731-93860 an.

Wir beraten Sie ausführlich.

 Ihr Team der Häuslichen Kranken- und. Altenpflege Hergen Bremer



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